VABB

Historie

Beschlüsse VS und GV

Wann wurde der Verein gegründet? 

In den Unterlagen ist einzig eine halbseitige Notiz von den Beschlüssen und Verhandlungen vom 7.12.1956. Darauf steht maschinengeschrieben: «Beschluss der Organisation der Aarg. Amtsvormünder als feste Organisation. Jahresbeitrag Fr. 10.– ab 1956. Der Unterzeichnete als Präsident vorläufig auch Kassier.» Unterschrieben hat dies der damalige Präsident, Felix Felber, Aarau. 

An der GV vom 6.5.1999 wurde beschlossen, einbezahlte Tagungsgelder nicht mehr zurück zu zahlen. An der Vorstandssitzung vom 8.12.1999 schwächte man dies ab: bis 2 Wochen vor Tagungsbeginn wird noch zurück bezahlt. An der Vorstandssitzung vom 4.3.2002 wurde beschlossen, Tagungsgelder bis 3 Wochen vor Tagungsbeginn noch zurück zu zahlen. Ansonsten ist die Anmeldung verbindlich, d.h. das Tagungsgeld ist mit der Anmeldung geschuldet. Ausnahmefälle (Krankheit, Unfall) werden von Fall zu Fall vom Vorstand kulant gehandhabt. Der Mitgliederbeitrag betrug bis zu GV vom 24.4.1997 Fr. 40.– für ein Einzelmitglied und Fr. 100.– für ein Büro-Kollektiv (Protokoll vom 24.4.1996). Am 24.4.1997 wurde er erhöht auf neu Fr. 70.–/Einzelmitglied. Kollektivmitglieder gibt es nicht mehr. 

An der Frühjahrskonferenz in Wildegg vom 11.6.1981 wurden die ersten Statuten für die VAAV genehmigt. Gemäss Protokoll vom 24.4.1997 wurden zwischen der GV 96 und der GV 97 vom Vorstand die Statuten revidiert. Die Annahme der Statuten erfolgte an der Herbsttagung vom 31.10.1996. Sie wurden 2001 neu gedruckt. An der GV vom 2.5.2002 wurden die Statuten mit dem Artikel «Revisionsstelle» ergänzt, an der GV vom 8.5.2003 dann noch mit dem Artikel «Verbindlichkeiten». Die Statuten werden 2003 neu gedruckt. 

Es gibt offenbar nur 1 Revisor, Herrn Peter Rohrer. Peter Rohrer wurde am 26.04.1990 zum Revisior gewählt. An der GV vom 2.5.2002 wurden die Statuten mit dem Artikel «Revisionsstelle» ergänzt, der neu auch 2 Revisoren vorschreibt, die ebenfalls alle 3 Jahre gewählt werden müssen. 

An der GV vom 30.4.1987 wurde beschlossen, der Präsidentin Fr. 100.–/Jahr und den Vorstandsmitgliedern Fr. 50.–/Jahr als Entschädigung auszuzahlen. Gemäss Protokoll vom 24.4.1997 wurde zwischen der GV 96 und der GV 97 das Spesenreglement überarbeitet. Vorgelegt wurde es an der VS vom 5.3.1997. Die Neuauflage erfolgte an der GV vom 2.5.2002 und wurde von der Versammlung genehmigt. Erhöhung Vorstandshonorar und Spesen auf pauschal Fr. 750.–, gemäss GV Protokoll vom 24.4.1997 (Vorsitz: Fr. 250.–, übrige Vorstandsmitglieder: Fr. 125.–).

An der GV vom 2.5.2002 wurde neu beschlossen, dass die Höhe der Sitzungsgelder von der GV festgelegt wird. Zur Zeit beträgt die Entschädigung Fr. 40.– für jedes Vorstandsmitglied und Sitzung. Für den Vorsitz erhält der/die PräsidentIn zusätzlich pauschal Fr. 250.–/Jahr.

An der GV vom 8.3.2007 wurde das Spesenreglement, Art. 4, so geändert, das ab 1.1.2007 jedes Vorstandsmitglied pauschal Fr. 500.–/Jahr erhält (anstelle der Sitzungsgelder). 

An der Sitzung vom 26.6.1986 wurde angeregt, ein Veteranentreffen zu organisieren. 
Gemäss Protokoll vom 24.4.1997 wurde zwischen der GV 96 und der GV 97 das neue Vereins-Logo kreiert (Firma Heinz Benz, Graf. Atelier, Wohlen). Der Vorstand entschied sich an der Sitzung vom 21.8.1996 für die jetzige Version. Offiziell vorgestellt wurde es an der Herbsttagung vom 31.10.1996. 

An der GV vom 24.4.1997 wurde beschlossen, dass die Frühlings-Tagung jeweils am 1. Donnerstag im Mai und die Herbst-Tagung jeweils am 1. Donnerstag im November stattfinden soll. An der GV vom 8.3.2007 wurde beschlossen, die GV in den März vorzuverschieben, damit mehr Zeit bleibt, die Herbsttagungen zu organisieren. 

Das VAAV-Sekretariat wurde mit GV-Beschluss vom 24.4.1996 eingeführt. 

An der GV vom 2.5.2002 wurde beschlossen, für die VAAV eine Homepage zu errichten. 
An der Vorstandssitzung vom 13. September 2002 wurde beschlossen, unter der Rubrik «Kommerz» Links auf kommerzielle Homepages (Buchverzeichnisse, Computerprogramme und dergl.) zuzulassen. Diese Links müssen eine sinnvolle Beziehung zu unserer Vereinigung, bzw. zu unserem Berufsbereich haben. Der Vorstand behält sich vor, sämtliche diesbezüglichen Anfragen vor der Aufschaltung zu prüfen. Kosten für den Link-Eintrag: Fr. 50.–/Quartal.

Die Mitglieder bestimmen an der GV vom 12.05.2005, dass von allen Vereinsmitglieder via Mitglieder-Stammblatt deren Aus- und Weiterbildung sowie besondere Hobbies (die im Zusammenhang mit unserer beruflichen Tätigkeit stehen) zu erfassen sind. Interessant wäre auch zu wissen, in welchen einschlägigen Arbeits-/Selbsthilfegruppen unsere Mitglieder Einsitz haben. Alle Mitglieder müssen auf dem Mitglieder-Stammblatt auch ankreuzen, ob sie mit der Herausgabe der Daten innerhalb des Vereins einverstanden sind oder eben nicht. Die so erfassten Daten werden aber auf keinen Fall an Nicht-Mitglieder herausgegeben. Sie erscheinen auch nicht auf der Internet-Homepage. 

Der Vorstand beschliesst an der Vorstandssitzung vom 18.08.2005, Heimen/Institutionen usw. an der GV Zeit zur Verfügung zu stellen, um sich den VAAV-Mitgliedern vorzustellen, bzw. sich zu präsentieren. Allerdings müssen die Präsentations-Unterlagen vorher dem Vorstand zur Begutachtung vorgelegt werden. 
Der Vorstand beschliesst an der Vorstandssitzung vom 13.06.2006, ab sofort alle Urteile des Obergerichts zur Information seiner Mitglieder anonymisiert in die Homepage der VAAV zu stellen.

An der Generalversammlung vom 8. März 2007 beschlossen die Mitglieder das Spesenreglement für den Vorstand, insbesondere Artikel 4, anzupassen. Das neue Spesenreglement gilt rückwirkend per 1. Januar 2007. 
Die Generalversammlung beschliesst am 5.3.2009 neu Mitgliederbeiträge pro Dienststelle und nicht mehr pro Person. Die Abstufung sieht wie folgt aus: 

  • Einzelmitgliedschaft: Fr. 200.– 
  • 1 bis 3 Personen: Fr. 200.–
  • 4 bis 6 Personen: Fr. 400.–
  • ab 7 Personen: Fr. 60.–/Person 
  • Artikel 11 «Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und mindestens 4 Mitgliedern.» 
  • Artikel 15 «Die Mitgliederbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt, dürfen aber für pro Einzelmitgliedschaft den Betrag von Fr. 400.– nicht übersteigen.– 
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